Kostenerstattungsverfahren (KE)
Das KE unterstützt Ihren Patientenanspruch auf rechtzeitige therapeutische Versorgung.
Liegt eine unaufschiebbare Notwendigkeit für eine Psychotherapie vor bei gleichzeitig unzumutbarer Wartezeit (ab ca. 3 Monaten), können Sie die Übernahme der Kosten einer privaten Psychotherapie über das KE bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Was kann ich als Patient tun?
Fragen Sie bei den/die zugelassene/n Psychotherapeuten/Psychotherapeutin in der Nähe ihres Wohnortes nach einer kurzfristigen Psychotherapiemöglichkeit und dokumentieren Sie ihre vergebliche Suche (Name der Psychotherapiepraxis, Datum/ Uhrzeit, genannte Wartezeit auf einen Therapieplatz).
Nehmen Sie dann mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf und fragen diese nach zugelassenen Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen, welche sofort einen Therapieplatz zur Verfügung stellen können bzw. beantragen bei Ihrer Krankenkasse eine Psychotherapie im KE.
Vereinbaren Sie einen Termin bei mir und lernen mich im Erstgespräch kennen.
Was kann ich als Therapeut*in für Sie tun?
Ich begleite Sie von Anfang an auf Ihrem Weg des KE, überprüfe gemeinsam mit Ihnen, ob die Voraussetzungen für das KE gegeben sind, kläre mit Ihnen aufkommende Fragen und unterstütze Sie bei wichtigen Schritten und Formalitäten. Die notwendigen Antragsunterlagen halte ich für Sie bereit und erkläre Ihnen die jeweils erforderliche Vorgehensweisen im KE.
Was sind die Vorteile des KE?
Im Idealfall umgehen Sie allgemein vorhandene Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz und profitieren sofort von einer gleich- und hochwertig qualifizierten Psychotherapie.
Es entstehen keine finanzielle Kosten, da die Behandlung eine anerkannte Kassenleistung darstellt.
Gibt es Nachteile des KE?
Nein. Dem Patienten/ der Patientin entstehen keine Nachteile.
Auch im KE kann es zu kleinen, formalbedingten Wartezeiten kommen, welche wir aber stets zu minimieren versuchen.
Der Gesetzgeber verlangt viele Nachweise gegenüber der Krankenkasse. Ich helfe Ihnen gerne diese schnell und unkompliziert beizubringen.