Kostenübernahme

… BEI GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNGEN
Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden nach Antragstellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die so genannten probatorischen Sitzungen (max. 5 Probesitzungen) können direkt über die Chipkarte der Krankenkasse abgerechnet werden.

 

… BEI PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNGEN
Die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger erstattet die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in voller Höhe. Der Honorarsatz gemäß GOÄ für eine verhaltenstherapeutische Therapieeinheit beträgt 100,56 €. Die Anzahl der Sitzungen, die von der Krankenkasse erstattet werden, hängt von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen Tarif ab, zu dem Sie versichert sind. In der Regel erwarten die Versicherer eine Vorabanfrage. Bitte setzen Sie sich vor Beginn mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Kostenübernahme zu klären.

 

… BEI DER BEIHILFE
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, evtl. mit Ergänzungstarif bei einer privaten Krankenversicherung, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die Übernahme einer psychotherapeutischen Behandlung. Bitte setzen Sie sich vorab mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.

 

… FÜR SELBSTZAHLER
Die Abrechnung für Selbstzahler erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Privatpatienten (GOP 870) mit 100,56 € pro Therapieeinheit (50 Minuten).

 

… KOSTENERSTATTUNG

Unsere Praxis bietet Patient*innen auch die Möglichkeit einer Behandlung nach „§ 13 Absatz 3 SGB V“ – dem sogenannten „Kostenerstattungsverfahren“. Im Notfall dürfen psychisch kranke Patient*innen auch die private Behandlung von approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Anspruch nehmen.  Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und sprechen uns an, wenn Sie dringend schnelle Hilfe benötigen. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch und unterstützen Sie gern, auch auf diesem Weg notwendige Hilfe zu erhalten.

Weitere Informationen auf unserer Praxishomepage unter der Rubrik Kostenerstattung sowie:

Ratgeber Kostenerstattung