Die Übernahme der anfallenden Kosten ist abhängig von Ihrer Versicherungsart.
Sind Sie gesetzlich versichert?
…. dann werden die Kosten für Erstgespräche und probatorische Sitzungen von der Krankenkasse grundsätzlich übernommen. Eine Überweisung durch Ihren Arzt ist nicht erforderlich. Nach Antragstellung übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel auch die Kosten für eine Psychotherapeutische Behandlung.
Sind Sie privat versichert?
…. dann hängt die Kostenübernahme von Ihrem individuellen Tarif ab. Die meisten privaten Krankenkassen erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in voller Höhe. Wir bitten Sie, sich über die Kostenübernahme einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen.
Sie sind beihilfeberechtigt?
…. dann haben Sie Anspruch auf die Übernahme der vollen Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Beihilfestelle zwecks Klärung der Kostenübernahme in Verbindung.
Sie sind Selbstzahler?
…. dann sind Sie frei von allen Formalitäten und nehmen die psychotherapeutische Leistung auf eigene Rechnung in Anspruch. Die Behandlungskosten richten sich in diesem Fall nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).